Geltungsbereich
- Marimars Tanztempel erbringt alle Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
- Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise
abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Die Geschäftsbedingungen von Marimars Tanztempel gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
- Gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des
öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte.
Vertragsannahme, Vertragsunterlagen
- Wir sind berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss
des Vertrages innerhalb einer Frist von drei Wochen nach telefonischer oder schriftlicher Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
- An den aus unserem Hause stammenden Abbildungen,
Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und gewerbliche Schutzrechte vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht
werden.
Preise und Zahlungsbedingungen
- Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in
unserem Angebot aufgeführten Preise 14 Tage nach dem Versenden an den Kunden gebunden.
- Vom Kunden gewünschte zusätzliche Lieferungen und
Leistungen sind gesondert zu vergüten.
- Wir sind berechtigt, eine Vorauszahlung auf unseren
Vergütungsanspruch oder eine Sicherheitsleistung hierfür zu verlangen.
- Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne
Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt – auch bei anders lautender Bestimmung des Kunden – Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von mindestens 6 % über dem Basiszinssatz zu fordern. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer oder eine Juristische Person des öffentlichen Rechts, betragen die
Verzugszinsen mindestens 9% über dem Basiszinssatz. Der Nachweis, dass ein Verzugsschaden nur in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen entstanden sei, bleibt dem Kunden unbenommen.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung nur befugt, wenn seine
Gegenansprüche entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Liefer- und Leistungszeit
- Uns verpflichtende Liefer- und Leistungstermine oder
Fristen bedürfen der Schriftform.
- Der Beginn einer uns vorgegebenen Leistungszeit setzt die
Abklärung aller technischen und organisatorischen Fragen voraus.
- Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtungen setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
- Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder
Ergänzungen bedürfen der Schriftform und verlängern unsere Leistungszeit in angemessenem Umfang.
Gewährleistung
- Soweit ein Mangel vorliegt, leisten wir zunächst nach
unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
- Sofern die Nacherfüllung unmöglich ist, dem Kunden oder
uns unzumutbar ist, von uns wegen der damit verbundenen unverhältnismäßigen Kosten verweigert wird, von uns aus anderen Gründen ernsthaft und endgültig verweigert wird oder wegen anderer Ursachen
fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadensersatz statt der Leistung im Rahmen der
Haftungsbeschränkung (vgl. Ziff. 6) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Die Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in drei
Monaten ab Abnahme unserer Leistungen.
Haftungsbeschränkungen
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich unsere Haftung auf solche typischen Schäden, die für uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.
- Gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des
öffentlichen Rechts haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Unterauftragnehmer.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für
die Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie uns zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
- Wir übernehmen keine Haftung für die von dem Kunden,
seinen Mitarbeitern bzw. Beauftragten oder von Besuchern seiner Veranstaltung eingebrachten Gegenstände und Wertsachen.
Pflichten und Haftung des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, uns offensichtliche Mängel
binnen einer Frist von zwei Wochen anzuzeigen.
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, verpflichtet er sich,
die von uns zur Verfügung gestellten Sachen vor ihrer Ingebrauchnahme auf die ordnungsgemäße Beschaffenheit für den Vertragszweck zu prüfen und uns erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
- Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen gilt
die Leistung als genehmigt.
- Der Kunde haftet uns für den Verlust, die Zerstörung oder
Beschädigung von Sachen, einschließlich der Beschädigung und/oder Beschmutzung der baulichen Substanz, die ihm anlässlich der Vertragsdurchführung durch uns überlassen wurden. Im Fall der
Verlustes, der Zerstörung oder Beschädigung verpflichtet er sich zur Schadensregulierung auf der Basis der jeweiligen Neupreise bzw. der Kosten für die Instandsetzung im Rahmen einer
fachmännischen Renovierung.
- Der Kunde haftet insbesondere für alle im Zusammenhang mit
der Veranstaltung von seinen Beauftragten, den Besuchern oder sonstigen Dritten verursachten Personen- und Sachschäden (an Gebäude und Inventar) und stellt uns von allen Schadensersatzansprüchen,
die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei.
Kündigung
- Marimars Tanztempel kann das Vertragsverhältnis aus
wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn
- Aufgrund konkreter Anhaltspunkte erkennbar wird, dass der
Kunde den Mietgegenstand zu anderen als den vereinbarten Mietzwecken nutzt oder nutzen wird
- Die Veranstaltung einen gesetzwidrigen Verlauf befürchten
lässt oder angenommen hat
- Bei Vorbereitung oder Durchführung der Veranstaltung eine
Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu befürchten ist oder eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entsteht.
- Marimars Tanztempel kann das Verhältnis auch fristlos
kündigen, wenn über das Vermögen des Kunden das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
- Bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins können wir
jederzeit mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.
Zahlungsbedingungen
- Im Falle einer verbindlichen Buchung bitten wir um
Beachtung unserer Zahlungsbedingungen, um den Auftrag zur vollsten Zufriedenheit erfüllen zu können:
- 25 % der zu erwartenden Endsumme bei Auftragserteilung
- 50 % vor der Veranstaltung (Eingang auf unserem Konto 10
Tage vor dem Veranstaltungsdatum)
- Restzahlung nach Rechnungserhalt nach Veranstaltungsende.
- Wird eine vereinbarte oder oben verlangte Vorauszahlung
nicht geleistet, so sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits geleistete Anzahlungen werden als Schadenersatz einbehalten und nicht zurückerstattet.
Rücktritt
- Tritt der Kunde ab Auftragserteilung bis zur 24. Woche vor
dem Veranstaltungstermin zurück, stellen wir 10% des im Auftrag definierten voraussichtlichen Gesamtumsatzes in Rechnung. Der restliche Anzahlungsbetrag wird – sofern bereits angezahlt – dem
Kunden erstattet.
- Tritt der Kunde ab der 24. bis zur 16. Woche vor dem
Veranstaltungstermin zurück, stellen wir 25% des im Auftrag definierten voraussichtlichen Gesamtumsatzes in Rechnung.
- Tritt der Kunde ab der 16. bis zur 10. Woche vor dem
Veranstaltungstermin zurück, stellen wir 50% des im Auftrag definierten voraussichtlichen Gesamtumsatzes in Rechnung.
- Bei einem Rücktritt ab der 10. bis zur 4. Woche vor dem
Veranstaltungstermin, stellen wir 75% des voraussichtlichen Gesamtumsatzes in Rechnung.
- Bei jedem späteren Rücktritt stellen wir 100% dieses
voraussichtlichen Gesamtumsatzes in Rechnung.
Veranstaltungsausfall
- Fällt die Veranstaltung aus einem Grunde aus, dessen
Ursache nicht in der Beschaffenheit des Mietgegenstandes liegt, so gilt o.g. Zahlungsregelung entsprechend.
- Haben wir den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten oder
ist der Ausfall allein durch die Beschaffenheit des Mietgegenstandes bedingt, so wird keine Miete geschuldet. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden, gleich welcher Natur, kann hieraus jedoch nicht
hergeleitet werden und scheidet von vornherein aus.
- Unabwendbare Ereignisse – Höhere Gewalt
- Wird Marimars Tanztempel infolge des Eintritts
unabwendbarer Ereignisse oder höherer Gewalt die Erbringung der ihr obliegenden Leistungen unmöglich, sind Ansprüche des Kunden, gleich welcher Natur, gegen uns ausgeschlossen.
- Der Kunde wird von der Verpflichtung zur Mietzahlung frei.
Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten zusätzlich zuzahlenden Entgelte bleibt unberührt, soweit wir im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung bereits Aufwendungen getätigt
haben.
Gastronomie
- Das Servicepersonal wird grundsätzlich von Marimars
Tanztempel gestellt.
- Bei Veranstaltungen mit gastronomiefreien Zeiten (z.B.
Tagungen) behalten wir uns das Recht vor, auch während dieser Zeiten unser Servicepersonal mit dem angebotenen Stundenlohn zu berechnen.
Teilnehmerzahl
- Die genaue Personenzahl ist uns spätestens 7 Tage vor der
Veranstaltung schriftlich und verbindlich mitzuteilen. Eine Reduzierung der Bestellung kann anschließend nicht mehr akzeptiert werden.
Sonstiges
- Die Verwendung eigener elektrischer Anlagen des Kunden und
die Nutzung des Stromnetzes von Marimars Tanztempel bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den haustechnischen
Anlagen gehen zu Lasten des Kunden.
- Ausstattungs- und Dekorationselemente werden
grundsätzlich von uns gestellt. In Ausnahmefällen dürfen nur professionelle Dienstleister diese Leistungen erbringen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen
Anforderungen zu entsprechen.
- Alle vom Kunden beauftragte Dekorations- oder
Einrichtungsgegenstände- oder andere Gegenstände/Technik sind rechtzeitig bei uns anzumelden.
- Fremd eingebrachte Aufbauten, Technik und Gegenstände sind
bis maximal eine Stunde nach Veranstaltungsende zu entfernen, sofern nicht anders vereinbart
- Sollten bei der von Ihnen geplanten Veranstaltung
Musikwiedergaben von Tonträgern oder live erfolgen, weisen wir darauf hin, dass diese nach dem Urheberrechtsgesetz GEMA-pflichtig sind und von Ihnen selber angemeldet werden müssen.
- Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der
Räumlichkeiten.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Für alle Rechtsbeziehungen der Parteien zueinander gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist Leverkusen. Wir sind jedoch berechtigt,
den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
Schlussbestimmungen
- Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine
ihr möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.